Dass die Anwälte längst die Deutungshoheit über TCP/IP übernommen haben (Jura ist die inoffizielle OSI-Schicht Nummer 8), zeigt sich auch in dem Wust von Disclaimern, Haftungsausschlüssen und zusammengestoppelten Unbedenklichkeitsbescheinigungen, die sich gerade auch über Weblogs ergießen.
Die mit viel Liebe zusammenkopierten Erklärungen klingen für den Laien zwar nach zweitem Staatsexamen (oder drei Monaten Ordnungshaft), juristisch gesehen ist jedoch das meiste ziemlicher Mummenschanz.
Deswegen ein paar kurze rechtliche Anmerkungen zu diesem Webprojekt, die zwar nicht von 15 anerkannten Fachjuristen ersonnen wurden, aber auch nicht tun als ob.
Manchmal ist es nötig, sich auf einen entfernten Rechner zu verbinden und auf dessen Benutzeroberfläche zuzugreifen.
Die Software Fastviewer kommt hierfür zum Einsatz.
Das Programm ist sehr einfach zu bedienen, verwendet eine sichere Verbindung und ist für alle Windows Plattformen verfügbar.
Es funktioniert sogar über Firewalls und Proxy-Servern hinweg. Eine Installation ist nicht notwendig.
Zur Verbindungsaufnahme ist eine Sitzungsnummer nötig, die ich bereit stelle.
Um eine Fernwartungssitzung aufzubauen bitte das Programm zunächst herunterladen und im Anschluss starten. Hier ist der Link:
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